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Betreiber - Haftpflichtversicherung |
Bei der Einspeisung in das Netz des Stromversorgers handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die meist nicht oder nicht ausreichend über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Die Photovoltaikanlage kann im Einzelfall Schäden an Dritten verursachen, z.B. wenn sich bei der Installation oder bei Sturm ein Modul löst und ein Auto oder eine Person trifft. Außerdem besteht das Risiko, dass durch die Einspeisung des Stroms in das Netz des Stromversorgers ein Schaden am zentralen Versorgungsnetz entsteht, für den laut Netzeinspeisevertrag der Besitzer der Photovoltaikanlage verantwortlich ist.
Wenn sich die Solaranlage auf ihrem eigenen Grundstück oder Haus befindet und Sie den Strom für den Eigenbedarf nutzen, sind Sie durch ihre bestehende private Haftpflichtversicherung versichert.
Wenn Sie allerdings Strom ins Netz einspeisen, dann gelten Sie als Unternehmer und benötigen ggf. eine Betreiberhaftpflichtversicherung.
Beachten Sie, dass abhängig von ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit besteht, dass Ihr Solarstromsystem bereits mitversichert ist oder mitversichert werden kann.
Erkundigen Sie sich also auf jeden Fall bei ihrem Haftpflichtversicherer! Fragen Sie bei positiver Aussage nach, ob auch Erfüllungsschäden versichert sind (z.B. Anlage verursacht Versorgungsstörungen im Stromnetz).Kümmern Sie sich um die Haftpflichtversicherung bevor Sie mit der Installation beginnen, damit auch Schäden mitversichert sind, die in der Bauphase entstehen können.
Sollte die Photovoltaikanlage nicht, nicht ausreichend oder nur mit Mehrkosten versichert sein, ist der Abschluss einer separaten Betreiberhaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert.
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Photovoltaiksachversicherung |
Photovoltaikanlagen sind zuverlässig, halten jahrzehntelang und sind robust. Trotzdem kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Sachschäden entstehen oder das System durch eine technische Störung zeitweise keinen Strom erzeugt, wodurch Ertragsausfall entsteht. Denken Sie dabei z.B. auch an Diebstahl, extremste Witterungsbedingungen, Ausfall durch Installationsfehler, Kurzschluss u.ä.
Eine normale Versicherung wie etwa eine Gebäudeversicherung bietet im Normalfall keine ausreichende Deckung. Die Wohngebäudeversicherung bezieht sich ausschließlich auf Sachschäden, welche beispielsweise durch Sturmschäden hervorgerufen werden. Wichtig ist, dass Bauherren die Installation der Solarmodule- bzw. Kollektoren der Versicherung dennoch melden. Zwar werden die Beiträge dadurch meist angehoben, dafür sind Sie jedoch auf der sicheren Seite. Weitergehende Versicherungsleistungen erhalten Sie nur im Rahmen einer speziellen Photovoltaikversicherung.
Es gibt nur wenige Gefahren die hier nicht versichert sind, hierzu gehören
Kriegsereignisse
Kernenergie, Erdbeben, Abnutzung und Verschleiß
Vorsatz des Versicherungsnehmers
Alle anderen Gefahren sind versichert, nachstehend einige Beispiele:
Feuer, Sturm, Hagel, Sabotage, Vandalismus, Überspannung, Kurzschluß, Blitzschlag, Diebstahl, höhere Gewalt, Schneelast, Marderbiss, Fahrlässigkeit, Folgeschäden aus Konstruktions-, und Ausführungsfehler usw.
Im Schadensfall werden die kompletten Wiederherstellungskosten ersetzt, im Totalschadenfall gibt es Neuwertersatz
Ausfallentschädigung
Kann Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren, so erhalten Sie über die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) eine Ausfallentschädigung. Die Ertragsausfallversicherung ist in der Regel Bestandteil der Photovoltaiksachversicherung. Der Umfang der Ausfallentschädigung kann von Tarif zu Tarif varieren.
Fazit
Im Detail betrachtet, variieren die Versicherungen von Anbieter zu Anbieter. Deckungssummen, Selbstbeteiligungen, Deckungsumfang, Prämien, Annahmerichtlinien - all das muss berücksichtigt werden. Da die Wohngebäudevericherung in der Regel keinen vollwertigen Schutz bietet, ist der Abschluss einer separaten Versicherung auf jeden Fall ratsam. Gerne kann ich Ihnen hier helfen. Nutzen Sie den Vergleichsrechner indem Sie die einzelenen Versicherungsgesellschaften vergleichen und überzeugen Sie sich selbst. Ggf. können Sie den Vertrag auch online abschließen.
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Montageversicherung |
Eine Montageversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Aufbau und die Installation der Anlage in Eigenleistung erfolgt. In der Bauzeit kann die Anlage durch Sturm, Feuer, Diebstahl beschädigt oder entwendet werden. Hier erhalten Sie ein Angebot zur Montageversicherung als Komplettschutz für die Dauer der Montage:
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